Inzwischen hat auch die Bundesregierung öffentlich festgestellt, dass Jugendliche viel zu früh dem Nikotin verfallen und man etwas dagegen tun müsse. Wie wahr.
Bereits vor einigen Jahren hat Burckhard Junge (WAREG e.V.) in seinem Eingangsreferat zu einer Veranstaltung in der Lungenklinik Heckeshorn aus Anlass des Deutschen Lungentages die beunruhigende Entwicklung des Rauchverhaltens von Jugendlichen angeprangert.
Dr. Ingo Michels, Leiter der Geschäftsstelle der Bundesdrogenbeauftragten beim Bundesgesundheitsministerium, sah einen Grund hierfür in der speziell auf Jugendliche abzielenden Werbung der Tabakindustrie. Sie setze auf die mittelbare Assoziation von Tabakkonsum und verliebt sein und verknüpft das positive Erlebnis einer intimen menschlichen Begegnung mit dem Zigarettenkonsum.
Werbung ist grundsätzlich Verführung, sagt ein Werbefachmann. Folgerichtig gehört eine Einschränkung der Werbung zu den wesentlichen strukturellen Voraussetzungen, um hier zu einer Änderung zu kommen.
Da es auf Bundesebene offenbar an Verantwortungsbewusstsein fehlt, haben verschiedene Städte, darunter Biberach, Karlsruhe und Vaterstetten aus eigener Verantwortung heraus auf ihren städtischen Werbeflächen Tabakwerbung untersagt. Auch einige Berliner Bezirke haben sich bereits dem Vorbild angeschlossen, aber eben nicht alle.
Der Nichtraucherbund hat einen begründeten Bürgerantrag, keine Werbung für Tabakwaren auf den städtischen Werbeflächen Berlins zuzulassen, gemäß Art. 34 der Verfassung von Berlin formuliert und stellt ihn Ihnen zur Verfügung.
Schließen Sie sich an und senden den Bürgerantrag Ihrem Bezirksbürgermeister. Je mehr Bürger einen solchen Antrag stellen, desto größer ist der Druck auf die Politik.
Einen Bürgerantrag kann jeder stellen. Er ist kostenlos und muss beantwortet werden.
(Vorformatierter Bürgerantrag: "Beschränkung der Tabakwerbung")