Gaststätten müssen vollständig rauchfrei werden


Geselliges Rauchen beim Dinner im Restaurant, beiläufiges Ziehen an der Zigarette während der Arbeit. Diese Szenen sollte man - wenn überhaupt - seit dem Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes 2008 nur noch in alten Filmen erleben. Jedoch zeigt sich, dass es bis zu einer rauchfreien Zukunft ein langer Weg ist. Gaststättenbesucher wie Gastwirte halten sich leider nicht immer - vornehmlich in den Abendstunden an die gesetzlichen Vorgaben. In besonderem Maße gilt dies für Clubs, Diskotheken und Tanzlokale, die häufig erst in den Nachtstunden geöffnet haben. Die Situation dort ist katastrophal.
Lesen Sie hierzu Clubs und Diskos ignorieren gesetzliches Rauchverbot.

Dabei ist Tabakrauch durchaus keine Geschmacksfrage. Tabakrauch ist stark mit lungengängigen Feinstäuben und mehr als 4.000 Schadstoffen belastet. Tabakrauch ist nicht nur eine Belästigung, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit möglicher Todesfolge. Allein in Deutschland sterben jährlich mehr als 3.300 Menschen an den Folgen von Passivrauch. Der häufig propagierte Einsatz von Lüftungs- bzw. Filteranlagen hat sich als unwirksam erwiesen.

Der Nichtraucherbund setzt sich dafür ein, dass Sie Speisen und Getränke in rauchfreier Atmosphäre genießen können und zwar auch auf überdachten Terrassen. Doch einfach ist es leider nicht. In Deutschland gibt es hierfür keine einheitliche Regelung, sondern 16 einzelne Nichtraucherschutzgesetze - für jedes Bundesland eines. Entsprechend unterschiedlich sind die Rauchverbote für Gaststättenbetriebe geregelt.

In NRW gilt für Speise- und Schankwirtschaften ein ausnahmsloses Rauchverbot. Bayern hat sich für ein fast ausnahmsloses Rauchverbot in allen Speise- und Schankwirtschaften entschieden. Ausnahmen sind nur für "echte" geschlossene Gesellschaften (ohne Raucherclubs) zugelassen. Ähnlich sieht es im Saarland aus. Die Nichtraucherschutzgesetze der anderen Bundesländer enthalten mehr oder weniger umfangreiche Ausnahmeregelungen.

Kein Gesetz sieht allerdings ein Rauchverbot etwa für Terrassen oder Biergärten vor. In den Außenbereichen der Gaststätten, also auch von Speisegaststätten, ist das Rauchen grundsätzlich erlaubt. Es könnte nur vom Betreiber per Hausrecht untersagt werden.

In Berlin ist das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG)" am 1. Januar 2008 in Kraft getreten (geändert am 14.05.2009). Es verbietet das Rauchen in Gaststätten jeder Art, also auch Vereinsgaststätten, Clubs, Cafés, Imbisse, Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen). Ausnahmsweise kann (mit Ausnahme von Jugend-Diskotheken) das Rauchen in gekennzeichneten abgetrennten Nebenräumen sowie in Einraumkneipen unter 75 m2 erlaubt werden, sofern in ihnen keine zubereiteten Speisen verabreicht werden. Für Shisha-Restaurants (Wasserpfeifen-Lokale) gelten besondere Regeln.

Ab dem 1. Juli 2008 ist ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Personen, die trotz des gesetzlichen Verbotes rauchen, können mit einer Geldbuße bis zu 100 Euro belangt werden. Für Gastwirte, die gegen das Gesetz verstoßen, z.B. die Kennzeichnungspflicht missachten oder keine Maßnahmen zur Einhaltung des Rauchverbotes ergreifen, können Geldbußen bis zu 1000 Euro verhängt werden. Kontrollierende Verwaltungsbehörden sind die Ordnungsämter der Bezirke. Hier kann ggf. Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Rauchverbot erstattet werden.

Die Erfahrung zeigt, dass die uneinheitliche Ausgestaltung der Rauchverbote einerseits und die schlechte Kontrollierbarkeit der unübersichtlichen Ausnahmeregelungen anderseits der Willkür seitens vieler Gaststättenbetreiber Tür und Tor geöffnet hat. Von einem konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie und einem wirklichen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens kann also nicht gesprochen werden.

Das nichtrauchende Personal kann wegen der Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung für gastronomische Betriebe einen Nichtraucherschutz für sich nur sehr begrenzt einfordern (siehe hierzu auch die Nichtraucherschutzregelungen für Arbeitsstätten im Menü Nichtraucherschutz).

Wir sind bislang letztlich auf den guten Willen der Betreiber angewiesen und darauf, dass Nichtraucher eine entsprechende Nachfrage schaffen und ernsthaft ihr Recht auf rauchfreie Luft einfordern.

Der Nichtraucherbund will und kann sich mit der Situation nicht abfinden und fordert die Politik auf, endlich alle Arbeitnehmer (also auch das Personal in der Gastronomie) gleichermaßen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen und in ganz Deutschland einen einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz in der Gastronomie ohne Ausnahmen zu realisieren. Was selbst in der Türkei möglich ist (vollständiges Rauchverbot in und vor Restaurants, Cafés, Teegärten, auf überdachten Terrassen, Spielplätzen und im Fernsehen), sollte auch in Deutschland möglich sein.

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(Musterschreiben: "Verstoß gegen das Rauchverbot")

 

Rauchverbot in Gaststätten ist nicht geschäftsschädigend

Im Gegenteil: Rauchfreie Gasträume können sogar umsatzsteigernd wirken

Aufkleber 30: Nichtraucher Na klar! Ein Rauchverbot in Gaststätten und Bars ist keineswegs geschäftsschädigend. Im Gegenteil: Rauchfreie Gasträume können sich sogar positiv auf den Umsatz auswirken. Das berichten australische Forscher nach einer umfangreichen Prüfung bestehender Studien in der Fachzeitschrift "Tobacco Control" (Bd. 12, S. 13).

Das Team um Michelle Scollo vom Vic-Gesundheitszentrum für Tabakkontrolle in Carlton nahm knapp hundert Studien unter die Lupe, die sich mit dem Einfluss eines Rauchverbots auf den Umsatz in Restaurants und Bars beschäftigt hatten. Lediglich 21 der untersuchten Studien waren laut Scollo und ihren Kollegen wissenschaftlich ernst zu nehmen. Keine einzige dieser Untersuchungen berichtete von einem negativen Einfluss des Rauchverbots, fanden die Forscher. Vier wiesen sogar einen positiven Effekt auf den Umsatz nach.

Die Qualität der meisten Studien mit dem Ergebnis, dass ein Verbot die Einkünfte schädige, sei äußerst fragwürdig, sagen die Wissenschaftler um Scollo. Sie nutzten einerseits eher subjektive als objektive Bewertungskriterien. Andererseits seien sie vor ihrer Veröffentlichung kaum von Fachkollegen begutachtet worden. Keine einzige dieser "Negativ-Studien" sei zudem von Geldgebern unterstützt worden, die eindeutig unabhängig von der Tabakindustrie waren.

Schwedische Wirte hadern nicht mehr mit dem im Sommer 2005 eingeführten Rauchverbot

Die bisherige Bilanz: Die Gastwirte sind zufrieden. Einige melden sogar, dass sie nun mehr Gäste hätten. Und anders als befürchtet ließen sich die meisten Kneipenbesucher auch weiterhin Zeit. Es wurde kaum beobachtet, dass Gäste nur schnell ein Bier trinken und dann wieder verschwinden, weil sie ihre Zigarette nicht in Ruhe rauchen können.

Auch Berliner Gastronom ist zufrieden

Herbert Beltle, Chef des Aigner am Gendarmenmarkt in Berlin, hat die Wünsche seiner zahlreichen Besucher längst in ein strenges Raucher-Regime umgemünzt: "Hätte ich gewusst, wie toll der neue Nichtraucherbereich von den Gästen angenommen wird, hätte ich ihn schon eher eingeführt."

 

Clubs und Diskos ignorieren gesetzliches Rauchverbot

Eine Vielzahl der Berliner Clubs und Diskotheken verstößt gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Eine vom Zentrum für Technik und Gesellschaft der Technischen Universität Berlin (TUB) erstellten Studie belegt, dass 76 Prozent der Einrichtungen die Vorschriften missachten, gerade mal 16 Prozent sich gesetzeskonform verhalten und nur acht Prozent völlig rauchfrei sind. Nichtraucher, die tanzen gehen wollen, hätten in den Clubs keine Chance auf saubere Luft. Das ist nicht akzeptabel.

Die repräsentative Studie basiert auf einer Stichprobengröße von 100 Einrichtungen (Clubs, Diskotheken und Tanzlokale) und zeigt, dass es bis zu einer rauchfreien Zukunft ein langer Weg ist.

Vi-LogoDie erste Studie seit der Verabschiedung des Gesetzes wurde von der "Stiftung rauchfrei leben" in Auftrag gegeben und von der Technischen Universität (TU) Berlin im Frühjahr 2013 vorgestellt.

Obwohl jeder die Folgen des Rauchens kennt, sind es oft die Passivraucher, die unter dem Tabakkonsum leiden. Wulf Pankow, Chefarzt der Lungenklinik des Vivantes-Klinikums Neukölln, ist bestürzt, wie schutzlos vor allem junge Menschen dem gefährlichen Rauch ausgesetzt sind. "Gerade beim Tanzen atmet man besonders schnell und inhaliert den Rauch intensiv", sagt Pankow. Die Folgen seien gravierend. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jährlich 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.

Der Grund für das katastrophale Ergebnis ist in den vielen Ausnahmen des gesetzlichen Rauchverbotes und dem mangelhaften Umsetzen der gesetzlichen Bestimmungen zu suchen. Zum Beispiel können sich Lokale, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und in denen keine Speisen zubereitet werden, als Rauchergaststätte bezeichnen. Das Gleiche gilt für größere Gaststätten, die einen separaten Raucherraum zur Verfügung stellen können. Die Vielfalt an Möglichkeiten erschwert die Überwachung von Ordnungswidrigkeiten durch die bezirklichen Ordnungsämter.

Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG)" wird seinem Anspruch, die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen (§ 1 - Gesetzeszweck), nicht gerecht.

Der Nichtraucherbund will und kann sich mit der Situation nicht abfinden und fordert die Politik auf, endlich dafür zu sorgen, dass auch Nichtraucher Clubs und Diskos besuchen können, ohne vollgequalmt zu werden.

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