Blick in die Satzung

Hinweis: An dieser Stelle wird nur explizit auf einige Punkte der Satzung verwiesen. Den vollständigen Text der Satzung können Sie im Menü Infomaterial herunterladen.

§ 2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen, die den Schutz der Nichtraucher vor der Einwirkung des Tabakrauchens verbessern und zu einer Verminderung des Tabakrauchens beitragen, um die durch das Rauchen verursachten gesundheitlichen Schäden und Belästigungen sowie allgemeinen Umweltbelastungen einzudämmen. Hierzu dienen:

Der Verein tritt ein für einen gesetzlichen Nichtraucherschutz und eine wirksame Tabakkontrollpolitik.

In parteipolitischen, rassischen und religiösen Fragen ist er neutral.

Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Anmerkung: Der Verein ist wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege als gemeinnützig anerkannt. Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen möchten - auch kleine sind willkommen - finden Sie hier unser Spendenkonto.

§ 3 Sitz des Vereins

Der Sitz des Vereins ist Berlin.

§ 5 Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche und jede juristische Person sowie jede nichtrechtsfähige Vereinigung sein, die sich zu dem Vereinszweck bekennt. Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr. Raucher sind nicht ausgeschlossen, wenn sie sich verpflichten, in Anwesenheit von Nichtrauchern nicht zu rauchen.

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Vorstand kann um höchstens drei Beisitzer erweitert werden.

Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Alle Vereinsämter sind ehrenamtlich.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist jährlich einmal einzuberufen.

Anmerkung: Wegen der Höhe des Mitgliedsbeitrages siehe unter Mitgliedschaft / Mitgliedsbeiträge.

 


 

Spendenkonto

Nichtraucherbund
Berlin-Brandenburg e.V.
IBAN: DE40 8306 5408 0005 3734 17
BIC: GENOFEF1SLR

Der Nichtraucherbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist aufgrund seiner Tätigkeit zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 3 Abgabenordnung) vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.