Spenden und Zuwendungs­Bestätigungen
(Spendenbescheinigungen)

Der Nichtraucherbund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Er ist aufgrund seiner Tätigkeit zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 3 Abgabenordnung) vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.

Spenden und Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Für Beträge unter 200,- Euro reicht prinzipiell auch der Einzahlungsbeleg als „Spendenquittung“, wenn als Verwendungzweck folgender Vermerk eingetragen wird:

Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gem. AO Freistellungsbescheid vom 18.05.2022 (FinA KSch I Berlin)

Für Spenden ab 100,- Euro erstellen wir unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Bei kleineren Beträgen bitten wir ggf. um eine entsprechende Mitteilung.


Spendenkonto:
Nichtraucherbund Bln-Bbg e.V.
IBAN: DE40 8306 5408 0005 3734 17
BIC: GENODEF1SLR