Er ist aufgrund seiner Tätigkeit zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr 3 Abgabenordnung) vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin als gemeinnützig anerkannt und ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Spenden und Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Für Beträge unter 200,- Euro reicht prinzipiell auch der Einzahlungsbeleg als „Spendenquittung“, wenn als Verwendungzweck folgender Vermerk eingetragen wird:
Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gem. AO Freistellungsbescheid vom 18.05.2022 (FinA KSch I Berlin)
Für Spenden ab 100,- Euro erstellen wir unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung. Bei kleineren Beträgen bitten wir ggf. um eine entsprechende Mitteilung.
Spendenkonto:
Nichtraucherbund Bln-Bbg e.V.
IBAN: DE40 8306 5408 0005 3734 17
BIC: GENODEF1SLR